Privatpersonen, Unternehmer, Rentenexperten und selbst der Staat sind sich mittlerweile einig, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird um den bis dahin gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Trotz eines erhöhten Rentenbeitrags von 19,9 %, der auf jeden Arbeitnehmer anfällt und eines geplanten Rentenbeginns von 67 Jahren, statt bisher 65 Jahren, werden die gesetzlichen Renten nur noch ausreichen um, im schlimmsten Fall, ein Existenzminimum abzusichern.
Selbständige haben schon lange die Möglichkeit sich von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Aspekten befreien zu lassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten sie sich Gedanken über eine private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung machen, um im Alter abgesichert zu sein.
Während früher herkömmliche Altersvorsorgen in Form von Kapitallebensversicherungen für sie in Frage kamen, steht jetzt auch die so genannte Rürup Rente für sie als Alternative parat. Diese Rürup Rente wird staatlich gefördert und kann seit 2005 freiwillig bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.
Bei den Rürup Rente Förderungen handelt es sich im wesentlichen um steuerliche Aspekte, denn die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. Mehr Informationen über die steuerlichen Aspekte bei der Rürup Rente kann man auf den Webseiten von Ruerup-Riester-Rente.net erhalten
Die Abwicklung ist denkbar einfach. Der Selbständig schließt einen Vertrag über die Rürup Rente mit einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl ab. Bei seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung fließt dann automatisch ein Teil seiner anfallenden Steuern in seine Altersvorsorge. Dabei muss er lediglich diesen Beitrag angeben, weitere Formalitäten sind nicht notwendig.
Die Vorteile der Rürup Rente
Neben dieser einfachen Abwicklung bietet die Rürup Rente aber noch weitere Vorteile. Der Versicherte kann dabei noch zwei Zusatzversicherungen mit einschließen. Das ist der Hinterbliebenenschutz für Familienangehörige im Fall seines Todes und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade für Selbständige die mit ihrem Beruf ihr Leben finanzieren ist diese Zusatzversicherung besonders wichtig.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Unpfändbarkeit der Rürup Rente. Sollte der Selbständige arbeitslos werden oder aus anderen Gründen nicht mehr liquide sein, so kann vom Selbständigen bei einer Kapitallebensversicherung verlangt werden, daß er sich diese auszahlen lassen muß.
Die Kapitallebensversicherung wird dann zur Bezahlung der aktuellen Kosten aufgebraucht. Der ursprüngliche Gedanke der Altersvorsorge kann demnach nicht mehr aufrecht erhalten werden. Mehr Informationen über die Kapitallebensversicherung kann man auf der Webseite von Kapitallebensversicherungvergleiche.de erhalten.
Die Rürup Rente hingegen ist nicht pfändbar und bleibt dem Selbständigen in jedem Fall als Rente erhalten. Diese kann er sich jedoch, im Gegensatz zu einer Lebensversicherung, nicht als Einmalzahlung bei Rentenbeginn auszahlen lassen.
Sie bleibt in jedem Fall als monatliche Leibrente bis zu seinem Lebensende bestehen. Der Gesetzgeber möchte damit gewährleisten, dass der Selbständige Monat für Monat von der Rürup Rente profitiert. Ein weiterer Pluspunkt ist die flexible Besparung.
Der Selbständige kann beispielsweise bei einer Existenzgründung mit kleineren Beträgen beginnen. Diese kann er bei Bedarf durch Einmalzahlungen aufstocken, wenn die Geschäftsentwicklung seines Unternehmens das erlaubt. Auf dem Finanzportal beste-Versicherungsvergleich.de kann man sich über die steuerlichen Regelungen der Riester und Rürup Rente informieren und einen Versicherungsvergleich erhalten.
Jeder Selbständige der Interesse an einer Rürup Rente hat, kann sich im Internet einen guten Überblick über die verschiedenen Versicherungsunternehmen und ihre Konditionen machen. Auch ein Gespräch mit einem Steuerberater kann Aufschluss geben wie sich die Rürup Rente in seinem Fall steuerlich bemerkbar machen würde. Abhängig vom Rentenbeginn müssen einige Rentenzahlungen versteuert werden.
Angestellte haben eine Alternative mit der Riester Rente
Angestellte können genau wie Selbständige die Rürup Rente nutzen, haben aber auch die Möglichkeit eine Riester Rente abzuschließen. Dabei kann man Zulagen vom Staat erhalten, was die Rendite erhöhen kann. Es gibt aber auch die Möglichkeit mit den Beiträgen Steuern zu sparen. Dazu wird eine sogenannte Günstigerprüfung vom Finanzamt durchgeführt.
Besserverdienende mit der Steuerklasse 1 profitieren meist mehr von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur Riester Rente, als sie an Zulagen erhalten können.